In diesem C! Podcast spricht Corinne M. Flick mit Gerhard Wagner, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Ökonomik an der Humboldt-Universität zu Berlin, über:
Kann die EU zum globalen AI Regulierer werden?
Hier einen Auszug seiner Gedanken:
Die EU ist ein Regulierer ohne die Technologieunternehmen, die sie regulieren will. […] Da ist natürlich die Frage, wie erfolgreich kann das sein.
Es ist nicht so, dass mit jeder neuen Technologie neues Recht geschaffen werden muss … Egal, welche Technologie, sie sind niemals dazu berechtigt, fahrlässig andere zu schädigen oder ihre Rechtsgüter wesentlichen Gefahren auszusetzen. Dafür brauche ich keinen AI-Act.
Wir haben zwei Möglichkeiten: Regulierung ex ante oder Haftung ex post… Zu einem Zeitpunkt, wo man noch nicht genau weiß, welche Risiken es gibt, hätte ich es für die bessere Strategie gehalten, Haftungsrecht wirksam zu machen.
Die Vermachtung der digitalen Märkte ist sehr beunruhigend. Es ist ein Unding, dass man zugesehen hat, wie Microsoft, das heute von der Marktkapitalisierung her größte Digitalunternehmen, bei OpenAI eingestiegen ist, einem wesentlichen Player des AI-Markts.
Die USA stehen für eine Art „Techno-Libertinage“, Selbstregulierung der großen Internetunternehmen durch den Markt statt durch Ordnungsrecht vom Typ AI-Act oder Haftung.
China ist eine Art Symbiose mit den großen Internetunternehmen eingegangen, um deren Zugang zu den Nutzern, Daten und Profilen für die Etablierung eines – plakativ formuliert – digitalen Überwachungsstaates zu verwenden.
Der „Brussels-Effekt“ beruht auf einem wirtschaftlichen Kalkül … Ein Unternehmen wie OpenAI steht nun vor der Frage, ob es den europäischen Markt links liegen lässt oder sich überall an den hohen Standards [des AI Act] orientiert.