Corinne M. Flick spricht mit Peter M. Huber, Richter des Bundesverfassungsgerichts im Zweiten Senat, zu dem Thema:
Die freiheitliche Grundordnung unter Druck: Die Coronakrise als Bewährungs-probe?
Hier seine Aussagen im Auszug:
Nur der Staat kann die Grundrechte garantieren und der Staat hat natürlich a priori jetzt die Aufgabe für die Sicherheit seiner Bürger zur sorgen. […] Wenn der Staat diese Funktion verfehlt und hier krass versagen würde, wäre er wahrscheinlich auch nicht in der Lage, auf Dauer unsere Freiheitsrechte zu garantieren.
Vielleicht ist das etwas, was man aus dieser Krise langfristig lernen kann: dass die Freiheit zwar das wichtigste Gut ist, aber halt nicht verabsolutiert werden kann.
Wenn uns die Krise lehrt, dass die Ideologie der Thatcher- und Reagan-Jahre, […] dass die Wirtschaft alles und der Staat nichts ist, und dass man den Staat und seine Einrichtungen, etwa die Daseins-Vorsorge im Gesundheitswesen, auch auf ökonomische Effizienz trimmen muss, wenn man das sozusagen nach der Krise in einem anderen Licht sieht und erkennt, dass traditionelle Staatsaufgaben vielleicht nicht nur nach ökonomischen Kriterien behandelt werden sollten, die Ökonomie da ohnehin viel zu viel Platz einnimmt, haben wir etwas gelernt.
Meine größte Hoffnung ist, dass wir uns wieder klarer darüber werden, was wir an unserem Staat haben, dass wir die Verabsolutierung unserer individualistischen Selbstverwirklichung ein bisschen hinterfragen.