BLOGDas Grundgesetz in unruhigen Zeiten


Die Verfassung ist modern, sie ist entwicklungsfähig, das zeigt sich auch an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Sie kann neue Entwicklungen aufgreifen. Der Schutz der Natur ist in die Verfassung hineingekommen. Artikel 20a des Grundgesetzes und der Klimaschutzbeschluss des Gerichts zeigen, dass man mit modernen Herausforderungen umgehen kann. Das heißt, die Verfassung ist entwicklungsfähig. Sie kann sich an neue Erfordernisse anpassen.


Das Grundgesetz hat sich als flexibel genug erwiesen, um die politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Veränderungen seit 1949 aufzufangen und verfassungsrechtlich zu verarbeiten. Es hat – teilweise epochale – Zäsuren überstanden.

Peter M. Huber, C! Edition, Halten die Systeme im Ernstfall?


Ich glaube nicht, dass man für die aktuellen Herausforderungen wirklich substanzielle Verfassungsänderungen braucht. Die Notwendigkeit, dem Klimawandel nach Möglichkeit gegenzusteuern, Maßnahmen zu ergreifen für eine Transformation der Gesellschaft und der Wirtschaft, die Möglichkeiten haben wir alle. Da steht das Grundgesetz nicht entgegen […] Die Politik hat eigentlich alle Instrumente zur Hand, um etwas zu unternehmen.


Ich finde den Text [des Grundgesetzes] wirklich gut und die Schönheit des Textes liegt auch ein bisschen in der Kürze. Diese Kürze erlaubt es nämlich einem Gericht, aber auch den politisch Verantwortlichen und auch uns allen in der Gesellschaft sowie der Wirtschaft und anderen Akteuren, aus diesem Grundgesetz, aus diesen wenigen Worten, etwas zu machen, das für heute passt.


[Das Grundgesetz] ist eine wehrhafte Verfassung. Sie hat Instrumente, um sich gegen verfassungsfeindliche Strömungen zur Wehr zu setzen. […] Aber die Demokratie und den Rechtsstaat bewahren, wenn die Demokraten in Deutschland uns ausgehen, das alleine kann die Verfassung nicht.


Dass Deutschland in den vergangenen 75 Jahren Glück mit dem Grundgesetz hatte, liegt sicher daran, dass es eine Reihe kluger Vorkehrungen für die Stabilisierung des Gemeinwesens enthält. Auch ein noch so gelungener Verfassungstext reicht jedoch nicht, um ein Gemeinwesen erfolgreich zu machen. Er muss von der Gesellschaft auch angenommen, seine Werte müssen gelebt werden.

Peter M. Huber, C! Edition, Halten die Systeme im Ernstfall?


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